Der Maschinenring Rems-Murr-Neckar-Enz e.V. ist zuständig für die Betreuung der Strom- und Gaskunden des eigenen sowie des Einzugsbereiches folgender Maschinenringe: Alb-Neckar-Fils e.V., Böblingen-Calw e.V., Ostalb e.V., Schwarzwald-Baar e.V., Schwarzwald-Neckar-Alb e.V. und Ulm-Heidenheim e. V.
Die LandEnergie-Experten des Maschinenrings liefern Strom für Haus, Hof und Ihren Betrieb.
Ansprechpartnerin ist Heike Wagner-Hohnecker (Tel. 07195/9714018)
Sofern Sie im Grundversorgungstarif sind genügt schon die Mitteilung in den Medien. Dem Kunden geht dabei keine schriftliche Mitteilung zu. Bei Sondertarifen wird die Preisanpassung schriftlich, in der Regel mit einem neuen Angebot mitgeteilt.
Bei einer Strompreiserhöhung können Sie Ihren Vertrag auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist beenden. Ihr Sonderkündigungsrecht gilt ab der schriftlichen Bekanntgabe der Preiserhöhung. In der Regel gilt es zwei Wochen ab Erhalt des Preiserhöhungsschreibens bzw. der Veröffentlichung in den Medien.