STROM - KOMPETENZZENTRUM

 

 

Der Maschinenring Rems-Murr-Neckar-Enz e.V. ist zuständig für die Betreuung der Strom- und Gaskunden des eigenen sowie des Einzugsbereiches folgender Maschinenringe: Alb-Neckar-Fils e.V., Böblingen-Calw e.V., Ostalb e.V., Schwarzwald-Baar e.V., Schwarzwald-Neckar-Alb e.V. und Ulm-Heidenheim e. V.

 

Die LandEnergie-Experten des Maschinenrings liefern Strom für Haus, Hof und Ihren Betrieb (Angebote sind zur Zeit leider nicht möglich).

Ansprechpartnerin ist Heike Wagner-Hohnecker (Tel. 07195/9714018)

 


Aufgrund der bisherigen Preisentwicklung war es LandEnergie für einige Zeit nicht möglich, im Interesse seiner Kunden, Strom zu wirtschaftlichen Preisen einzukaufen.

Die Folge ist, dass wir für Sie im Moment keine Stromangebote erstellen können.

Sobald sich die Situation wieder bessert und erneute Angebote möglich sind, werden wir dieses auf unserer Homepage bekannt geben.

 

Gern können Sie sich auch auf unsere INTERESSENTENLISTE eintragen lassen. Sobald eine Angebotserstellung wieder möglich ist, würden wir uns dann bei Ihnen melden.


Strompreiserhöhung:

Sofern Sie im Grundversorgungstarif sind genügt schon die Mitteilung in den Medien. Dem Kunden geht dabei keine schriftliche Mitteilung zu. Bei Sondertarifen wird die Preisanpassung schriftlich, in der Regel mit einem neuen Angebot mitgeteilt.

Bei einer Strompreiserhöhung können Sie Ihren Vertrag auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist beenden. Ihr Sonderkündigungsrecht gilt ab der schriftlichen Bekanntgabe der Preiserhöhung. In der Regel gilt es zwei Wochen ab Erhalt des Preiserhöhungsschreibens bzw. der Veröffentlichung in den Medien.